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Die bei Asaro angebotenen eZigaretten, elektrische Zigaretten bzw. elektronische Zigaretten sind als Zigaretten / Zigarren Imitation (Spasszigarette) konzipiert und werden auch nur für diesen Verwendungszweck angeboten.
Die angebotenen Depots sind alle Nikotinfrei. Die Aufnahme bzw. Verneblung von Nikotinhaltigen Flüssigkeiten ist nicht vorgesehen. Geräte, die zur Aufnahme von Nikotin konzipiert wurden bzw. im Handbuch als solche beschrieben werden fallen unter Umständen unter das Medizinproduktegesetz.
Medizinprodukte bedürfen einer langwierigen und kostspieligen Zulassung und dürfen nur über Apotheken vertrieben werden.
(Anmerkung: zum "Glück" gibt es ja die "gesunden" nikotinhaltigen Zigaretten an jeder Ecke zu kaufen, aber da verdient der Staat über die Tabaksteuer ja auch kräftig mit).
Wir schliessen in unseren Garantiebestimmungen jedoch die Verwendung von mit geeigneten Flüssigkeiten selbst befüllten Depots nicht explizit aus. Daher steht jedem Kunden selber frei wie er letztendlich die Produkte verwenden will.
Beispiel Messer:
- kann als Küchengerät überall frei verkauft werden.
- kann aber auch als Waffe
- oder auch als chirurgisches Gerät (Medizinprodukt) gelten, wenn es hierfür konzipiert wurde.
Wie letztendlich ein scharfes Messer eingesetzt wird entscheidet Jeder selber.
Als Information finden Sie hier unsere Kommunikation mit dem Landesgesundheitsamt Brandenburg. Um den freundlichen Herrn nicht mit unzaehligen Anfragen zu belaestigen haben wir die E-Mail Adresse und den Namen herausgenommen (die Originale liegen uns vor !).
Wie er aber schreibt liegt die endgueltige Zustaendigkeit bei der Arzneimittelueberwachungsbehoerden.
Da unser Produkte aber nicht als Arzneimittel und/oder Nikotinvernebler konzipiert sind entfaellt die Zustaendigkeit !
----- Original Message -----
From: "Volker GXXXX"
To: "Asaro Lin Ya"
Sent: Monday, February 23, 2009 2:23 PM
Subject: Antw: Verkauf von Zigaretten Imitation (Elektrische Zigarette)
Sehr geehrter Frau Ya,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu E-Zigaretten vom 20. Februar 2008.
Das Landesgesundheitsamt Brandenburg (LGA) ist zuständige Behörde für
die Überwachung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) und dem
Medizinproduktegesetz (MPG) im Land Brandenburg.
Wie Sie der beiliegenden Einstufung entnehmen können, wurden die
fraglichen Produkte im Bereich der Europäischen Union als
Medizinprodukte und Arzneimittel eingestuft, sofern diese zur Aufnahme
von Nikotin bestimmt sind. Hierbei ist es im Falle der E-Zigaretten
unerheblich, ob diese tatsächlich Nikotin enthalten; die in der
Gebrauchsanweisung beschriebene Anwendungsmöglichkeit zum Einsatz
im Rahmen einer Nikotinaufnahme ist zur Einstufung als Medizinprodukt
ausreichend.
Wie von Ihnen dargestellt, dienen jedoch die von Ihnen vertriebenen
Produkte nicht dazu, Nikotin zu vernebeln und so im Rahmen eines
Zigarettenersatzes eingesetzt zu werden, sondern sind vielmehr als eine
optische Imitation einer Zigarette und somit eher als Theaterbedarf zu
betrachten.
Unter diesen Voraussetzungen und unter der Bedingung dass in keinster
Weise ein Bezug zwischen Ihrem Produkt (eingefuegt von Lin Ya eZigarette
von Asaro) und einer Nikotinaufnahme hergestellt wird, sind diese Produkte
nicht als Medizinprodukte im Sinne des MPG einzustufen.
Da das LGA lediglich Zuständigkeit für das Land Brandenburg besitzt,
bitte ich für weitere Rückfragen zum Vertrieb dieser Produkte Kontakt
mit Ihrer zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde aufzunehmen, die
Sie unter http://www.zlg.de/cms.php
ausfindig machen können.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Volker Gxxx
Landesgesundheitsamt Brandenburg
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen
E-Mail: volker.gxxx@lga.brandenburg.de
Tel: 033702 7xxx
Fax: 033702 7xxx
>>> "Asaro Lin Ya" 20.02.2009 12:17 >>>
Sehr geehrter Herr Gxxx,
wir sind von Ebay Deutschland daraufhin gewiesen worden, das unser
Angebot einer Zigaretten Imitation in Ebay geloescht wurde. Als Grund
wurde uns folgendes angegeben:
eBay ist vom Landesgesundheitsamt Brandenburg darauf hingewiesen
worden, dass das Inverkehrbringen von "E-Zigaretten (elektrischen Zigaretten)",
"Nikotindepots für E-Zigaretten" und von "Nachfüllflüssigkeiten für
Nikotindepots" nach dem Medizinproduktegesetz bzw. Arzneimittelgesetz
verboten ist.
Vor der Einstellung dieses Angebotes haben wir uns umfassend im
Internet ueber den Sachverhalt informiert. So wie es sich uns
dargestellt hat bezieht sich dieses Verbot ausschliesslich auf Nikotin
Produkte. Das von uns angebotene Produkt ist ein batteriebetriebenes,
elektrisches Geraet das mittels eines Verdampfers eine Fluessigkeit
vernebelt um Rauch zu simulieren. Dieses Geraet haben wir gemaess den
hierfuer zutreffenden CE Richtlinien testen lassen und sind im Besitz
eines solchen Zertifikates.
Die Fluessigkeit in den optionalen Depots enthaelt zu 99%
Propylenglykol (E1520) das in der EU als Lebensmittelzusatz zugelassen
ist.
Wenn unsere Auffassung korrekt ist, das das Verbot ausschliesslichg
Nikotin und/oder tabakhaltige Produkte betrifft so bitten wir Sie um
eine kurze Bestaetigung mit der wir uns an Ebay Deutschland wenden
koennen um das Angebot auf dieser Plattform zu platzieren.
Falls dies nicht der Fall sein sollte bitten wir Sie uns darueber zu
informieren welche Teile/Stoffe etc. gegen das Inverkehrbringen unseres
Produktes spricht. Gerne senden wir Ihnen auch weitere Informationen,
Bilder zu falls Sie dies zur Beurteilung benoetigen.
Mit freundlichen Gruessen
Frau Lin Ya
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